
Am 27. Mai sind die Berufungsfristen für den im Oktober 2009 gefällten Freispruch der drei Cap-Anamur-Mitarbeiter abgelaufen. Damit ist das Urteil rechtsgültig. Elias Bierdel, der damalige Vereinsvorsitzenden, Kapitän Stefan Schmidt sowie der Erste Offizier Vladimir Daschkewitsch waren wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt worden, nachdem sie bei einer Hilfsaktion im Juni 2004 mit dem deutschen Hilfsschiffs „Cap Anamur“ 37 schiffsbrüchige Afrikaner aus dem Mittelmeer gerettet hatten.
Die geschwächten Männer sollten in Italien an Land gebracht werden, doch die bereits erteilte Einfahrtsgenehmigung wurde ohne Begründung zurückgezogen. Die Rettungsaktion endete mit der Verhaftung der drei Cap-Anamur-Mitarbeiter. Die geretteten Afrikaner wurden nur wenige Tage später abgeschoben. Ende 2006 begann der Prozess. Bei seinem Plädoyer erkannte selbst der Staatsanwalt an, dass die 37 Menschen ohne das Eingreifen der „Cap Anamur“-Besatzung ertrunken wären.
„Dieser Strafprozess war äußerst fragwürdig und deswegen ist der Freispruch nicht nur ein Erfolg für die humanitäre Arbeit, sondern auch das einzig folgerichtige Urteil. Rettung ohne Wenn und Aber in größter Not ist ein unumstößlicher Grundsatz von Cap Anamur“, sagt die Vereinsvorsitzende Dr. Edith Fischnaller.
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